Bei dem HACCP-Konzept werden die Stellen eingehend untersucht
und gekennzeichnet, die durch verschiedene Ursachen besonderen
Gefährdungen ausgesetzt sind. Für die Schädlingsbekämpfung
bedeutet dies, dass diese Stellen bereits im Vorfeld erkannt,
gekennzeichnet und besonders kritisch untersucht werden müssen.
Mit diesen Maßnahmen soll ein Schädlingsbefall vorgebeugt
werden.
Lebensmittel-Hygiene-Verordnung:
Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, transportieren
und/oder in den Verkehr bringen, sind zu ausreichenden, vorbeugenden
Maßnahmen gegen Schädlingsbefall verpflichtet. Dies
gilt auch für Hersteller von Bedarfsgegenständen. Durch
Schädlingsbefall können Hygiene-, Wirtschafts- und Imageschäden
entstehen.